Bedarfsermittlung in 6 Fragen

Klar und strukturiert: Welche Unterstützung passt in Ihrer Situation?

So funktioniert diese Bedarfsermittlung

Beantworten Sie sechs kurze Fragen zur Situation der betreuten Person. Auf Basis Ihrer Antworten erhalten Sie eine erste Orientierung: stundenweise Betreuung, ganztägige Betreuung oder ein Kombimodell mit ambulantem Pflegedienst.

Die Ermittlung ersetzt weder ein persönliches Beratungsgespräch noch eine pflegefachliche Begutachtung.

Frage 1 von 6

Schwerpunkt 1: Ganztägige Betreuung

Ganztägige Betreuung kann passen, wenn im Alltag wiederkehrend Unterstützung benötigt wird, Sicherheit eine große Rolle spielt oder mehrere Aufgaben über den Tag verteilt zusammenkommen. Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft kann dabei Kontinuität und Entlastung schaffen.

Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten, Pausen und freie Zeiten werden passend zum Tagesablauf geplant und vertraglich geregelt. So entsteht eine verlässliche Betreuung über den Tag.

Alltagsnahe Unterstützung kann beispielsweise Hilfe bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Mahlzeiten, Haushalt und Begleitung umfassen. Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Medikamentengabe gehört in die Hände entsprechend qualifizierter Fachkräfte.

Schwerpunkt 2: Stundenweise Betreuung

Stundenweise Betreuung passt gut, wenn der Bedarf klar eingegrenzt ist: zum Beispiel einzelne Einsätze für Haushalt, Begleitung, Aktivierung oder feste Unterstützungsfenster. Sie ist besonders sinnvoll, wenn die betreute Person dazwischen gut allein zurechtkommt.

Bei kleinen Umfängen kann der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für gesetzlich anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden. Stand: August 2026.

Wenn der Bedarf zunimmt oder sich über viele Tageszeiten verteilt, lässt sich die stundenweise Hilfe gut mit weiteren Unterstützungsbausteinen oder ganztägiger Betreuung kombinieren.

Schwerpunkt 3: Ambulanter Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst ist der passende Partner, wenn fachlich-medizinische Leistungen im Vordergrund stehen. Entsprechend qualifiziertes Personal übernimmt dabei die ärztlich verordnete Behandlungspflege.

Bei zusätzlichem Alltagsbedarf ergänzen sich Pflegedienst und Betreuung besonders gut: Der Pflegedienst übernimmt medizinische Aufgaben, die Betreuungskraft schafft Unterstützung und Kontinuität im täglichen Leben.

Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege kann bei erfüllten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Für Erwachsene können Zuzahlungen anfallen: grundsätzlich zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung, bei häuslicher Krankenpflege begrenzt auf die ersten 28 Tage je Kalenderjahr. Befreiungen sind möglich; verbindlich entscheidet die Krankenkasse.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Zuzahlungsregelungen der GKV, abgerufen im August 2026.

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