Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Vermittlungsleistungen der Familienperle, Inhaberin Agnieszka Beckmann, Ulmenallee 4, 50999 Köln (nachfolgend „Agentur"), gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
(2) Die Agentur vermittelt Betreuungskräfte eines polnischen Dienstleisters an den Kunden. Die Agentur ist selbst kein Arbeitgeber der Betreuungskräfte und erbringt keine pflegerischen Leistungen im Sinne des SGB XI.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur vermittelt zwischen dem Kunden und einem polnischen Dienstleister zum Abschluss eines Vertrages über ein häusliches Betreuungsverhältnis. Die Betreuungskraft wird vom polnischen Dienstleister entsandt.
(2) Während der laufenden Betreuung unterstützt die Agentur die organisatorische Abstimmung als Kommunikationsschnittstelle in Vertretung des Dienstleisters.
(3) Die über den Kostenrechner auf der Website ermittelten Kosten stellen eine unverbindliche Preisschätzung dar. Ein verbindliches Angebot wird erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch und unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände erstellt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Leistungen bei der Agentur anzufragen.
(2) Der Vermittlungsvertrag kommt durch die Beauftragung der Agentur und deren Annahme zustande. Er betrifft ausschließlich die Vermittlung und die damit zusammenhängende Koordination.
(3) Der Vertrag über die laufende Betreuungsleistung wird gesondert zwischen dem Kunden und dem polnischen Dienstleister geschlossen. Die Agentur wird nicht Vertragspartner dieser Betreuungsleistung.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die monatliche Vergütung der Betreuungsleistung ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot und Vertrag mit dem polnischen Dienstleister. Sie wird vom Dienstleister in Rechnung gestellt und direkt an diesen gezahlt. Gegenüber der Agentur entsteht keine laufende monatliche Zahlungspflicht.
(2) Nur bei erfolgreicher Vermittlung fällt gegenüber der Agentur eine einmalige Vermittlungsgebühr in Höhe von 595,00 Euro inkl. MwSt. an. Die Vermittlung ist erfolgreich, wenn der Vertrag mit dem polnischen Dienstleister zustande kommt; die Gebühr wird mit Beginn der Betreuung fällig. Kommt keine Vermittlung zustande, fällt keine Vermittlungsgebühr an.
(3) Nach den derzeitigen Angebotsbedingungen des Dienstleisters sind An- und Abreisekosten der Betreuungskräfte bei einem regulären Wechsel in der monatlichen Pauschale enthalten. Maßgeblich bleibt der individuelle Vertrag mit dem Dienstleister.
(4) Nach den derzeitigen Angebotsbedingungen des Dienstleisters werden zugunsten der Betreuungskräfte Zuschläge von 100 % auf den Tagessatz bei folgenden Feiertagen berechnet: Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtstag, Silvester, Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
(5) Kost und Logis für die Betreuungskraft werden vom Kunden getragen. Die Betreuungskraft ist in einem eigenen Zimmer im Haushalt des Kunden unterzubringen und an der Verpflegung teilhaben zu lassen.
(6) Die Zahlungsfrist für die Vermittlungsgebühr ergibt sich aus der Rechnung der Agentur. Zahlungsfristen für die laufende Betreuung richten sich nach dem Vertrag und den Rechnungen des polnischen Dienstleisters.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Betreuungskraft ein eigenes, angemessen ausgestattetes Zimmer mit Zugang zu einem Badezimmer zur Verfügung.
(2) Der Kunde sorgt für eine angemessene Verpflegung der Betreuungskraft.
(3) Der Kunde informiert die Agentur wahrheitsgemäß und vollständig über den Betreuungsbedarf und den Gesundheitszustand der zu betreuenden Person(en).
(4) Die Betreuungskraft darf nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, die über die vereinbarten Betreuungsleistungen hinausgehen oder die gegen geltendes Recht verstoßen.
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vermittlungsauftrag ist mit erfolgreicher Vermittlung erfüllt. Aus der anschließenden organisatorischen Begleitung entstehen dem Kunden gegenüber der Agentur keine laufenden Zahlungspflichten.
(2) Laufzeit und Kündigung des fortlaufenden Betreuungsverhältnisses richten sich ausschließlich nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem polnischen Dienstleister.
(3) Das Recht zur Beendigung des jeweiligen Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Haftung
(1) Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Die Agentur haftet nicht für die Qualität der Betreuungsleistungen, die von den durch den polnischen Dienstleister entsandten Betreuungskräften erbracht werden. Der Vertragspartner für die Betreuungsleistung ist der polnische Dienstleister.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
