Stand: März 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Vermittlungsleistungen der Familienperle, Andrzej Miac, Bertram-Blank-Straße 8, 51427 Bergisch Gladbach (nachfolgend „Agentur"), gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
(2) Die Agentur vermittelt Betreuungskräfte eines polnischen Dienstleisters an den Kunden. Die Agentur ist selbst kein Arbeitgeber der Betreuungskräfte und erbringt keine pflegerischen Leistungen im Sinne des SGB XI.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Die Agentur vermittelt zwischen dem Kunden und einem polnischen Dienstleister zum Abschluss eines Vertrages über ein häusliches Betreuungsverhältnis. Die Betreuungskraft wird vom polnischen Dienstleister entsandt.
(2) Während der laufenden Betreuung unterstützt die Agentur die organisatorische Abstimmung als Kommunikationsschnittstelle in Vertretung des Dienstleisters.
(3) Die über den Kostenrechner auf der Website ermittelten Kosten stellen eine unverbindliche Preisschätzung dar. Ein verbindliches Angebot wird erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch und unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände erstellt.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Leistungen bei der Agentur anzufragen.
(2) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Agentur oder durch die tatsächliche Aufnahme der Betreuungsleistung zustande.
(1) Die monatliche Vergütung ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot. Der Betrag ist als monatliche Pauschale zu verstehen und unabhängig von der Anzahl der Tage jeden Monat gleich.
(2) Zusätzlich zur monatlichen Pauschale fällt eine einmalige Vermittlungsgebühr in Höhe von 595,00 Euro inkl. MwSt. an, die mit Beginn der Betreuung fällig wird.
(3) In der monatlichen Pauschale sind An- und Abreisekosten der Betreuungskräfte bei einem regulären Wechsel enthalten.
(4) Es werden zugunsten der Betreuungskräfte Zuschläge von 100 % auf den Tagessatz bei folgenden Feiertagen berechnet: Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtstag, Silvester, Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
(5) Kost und Logis für die Betreuungskraft werden vom Kunden getragen. Die Betreuungskraft ist in einem eigenen Zimmer im Haushalt des Kunden unterzubringen und an der Verpflegung teilhaben zu lassen.
(6) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(1) Der Kunde stellt der Betreuungskraft ein eigenes, angemessen ausgestattetes Zimmer mit Zugang zu einem Badezimmer zur Verfügung.
(2) Der Kunde sorgt für eine angemessene Verpflegung der Betreuungskraft.
(3) Der Kunde informiert die Agentur wahrheitsgemäß und vollständig über den Betreuungsbedarf und den Gesundheitszustand der zu betreuenden Person(en).
(4) Die Betreuungskraft darf nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, die über die vereinbarten Betreuungsleistungen hinausgehen oder die gegen geltendes Recht verstoßen.
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist auf ein fortlaufendes Betreuungsverhältnis ausgelegt.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Die Agentur haftet nicht für die Qualität der Betreuungsleistungen, die von den durch den polnischen Dienstleister entsandten Betreuungskräften erbracht werden. Der Vertragspartner für die Betreuungsleistung ist der polnische Dienstleister.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.