Das Entsendemodell verständlich erklärt

Wer Arbeitgeber ist, wer welchen Vertrag schließt und welche Nachweise wichtig sind

Ein klar organisiertes Entsendemodell gibt allen Beteiligten Sicherheit. Familienperle erklärt die Rollen, koordiniert die notwendigen Schritte und bleibt Ihr Ansprechpartner. Arbeitsverhältnis, A1-Antrag, Verträge, Vergütung und Arbeitszeiten werden dabei nachvollziehbar aufeinander abgestimmt.

So sind die Rollen und Verträge bei Familienperle organisiert

Leistungsnehmer

Beauftragt Familienperle mit der Vermittlung, wählt die vorgeschlagene Betreuungskraft aus und schließt den Betreuungsvertrag mit dem Partnerunternehmen.

Familienperle

Vermittelt den Vertrag, koordiniert die Zusammenarbeit und ist während der gesamten Betreuungsdauer der persönliche Ansprechpartner in Deutschland.

Entsendendes Partnerunternehmen

Beschäftigt und entsendet die Betreuungskraft, organisiert die erforderlichen Unterlagen und stellt dem Leistungsnehmer die monatliche Rechnung.

Betreuungskraft

Erbringt die gemeinsam vereinbarten Aufgaben im Haushalt als Beschäftigte des Partnerunternehmens.

Die laufende monatliche Pauschale wird vom Partnerunternehmen in Rechnung gestellt. Die einmalige Courtage von Familienperle wird erst fällig, wenn die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen ist und die Betreuung beginnt. Danach entstehen gegenüber Familienperle keine laufenden monatlichen Zahlungsverpflichtungen.

Was die A1-Bescheinigung nachweist

Die A1-Bescheinigung ist keine Arbeitserlaubnis. Sie dokumentiert, welches Sozialversicherungsrecht während der Entsendung gilt. Das Partnerunternehmen beantragt die A1 vor dem Einsatz für die konkrete Betreuungskraft und den vorgesehenen Zeitraum. Da die Ausstellung durch die polnische Sozialversicherung je nach Prüfung mehrere Wochen dauern kann, dient die Antragsbestätigung während der Bearbeitung als Nachweis der rechtzeitigen Beantragung; die ausgestellte A1 ist anschließend der maßgebliche Sozialversicherungsnachweis.

Unterlagen jederzeit abrufbar: Familienperle kann die Antragsbestätigung beziehungsweise die bereits ausgestellte A1 beim Partnerunternehmen anfordern, sobald die Familie diese sehen möchte.

Deutscher Mindestlohn gilt auch für entsandte Beschäftigte

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Das Bundesarbeitsgericht hat außerdem klargestellt, dass der Mindestlohn bei entsandten ausländischen Betreuungskräften auch für Bereitschaftsdienst geschuldet sein kann.

Die Löhne der durch die Partnerunternehmen beschäftigten Betreuungskräfte liegen regelmäßig oberhalb des Mindestlohns und richten sich nach Erfahrung und Einsatzbedingungen. Arbeitgeber der Betreuungskraft bleibt das entsendende Partnerunternehmen.

So wird die ganztägige Betreuung zeitlich organisiert

Bei der umgangssprachlich so genannten „24-Stunden-Betreuung“ lebt die Betreuungskraft im Haushalt und unterstützt zu den vereinbarten Zeiten über den Tag. Aufgaben, Pausen, freie Zeiten und mögliche Nachteinsätze werden passend zum tatsächlichen Bedarf geplant.

  • Der vertragliche Umfang liegt regelmäßig bei 40 Wochenstunden.
  • Die konkrete Tagesplanung wird mit der Familie abgestimmt; ein freier Tag ist vorgesehen.
  • Geplante Nachteinsätze werden bei der Bedarfsermittlung erfasst.
  • Nachteinsätze und andere Mehrarbeit werden im Angebot berücksichtigt und zusätzlich vergütet.
  • Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten werden passend zum tatsächlichen Tagesablauf organisiert.

Als praktische Orientierung werden die Aufgaben häufig auf ungefähr sieben Stunden an sechs Tagen verteilt. Maßgeblich bleiben der vertragliche Wochenumfang von regelmäßig 40 Stunden und die tatsächliche, mit der Familie abgestimmte Tagesplanung.

So wird der erste Einsatz gut vorbereitet

  • Wer ist im Vertrag ausdrücklich als Arbeitgeber genannt?
  • Wer ist Vertragspartner der Familie und wer stellt welche Rechnung?
  • Wurde die A1-Bescheinigung rechtzeitig beantragt und wird sie nach Ausstellung zum Einsatz dokumentiert?
  • Welche Aufgaben, Arbeitszeiten, Pausen und freien Zeiten wurden vereinbart?
  • Wie werden besondere Einsatzzeiten und Mehrarbeit erfasst und vergütet?
  • Welche Reise-, Feiertags- oder sonstigen Zuschläge sind im Angebot ausgewiesen?
  • Wie ist ein Wechsel bei Krankheit, Urlaub oder fehlender Passung geregelt?

Vertrags- und Entsendeunterlagen werden den Beteiligten im Rahmen der konkreten Zusammenarbeit übersichtlich bereitgestellt und auf Wunsch gemeinsam besprochen.

Primärquellen und weiterführende Informationen

Vertrags- und Dokumentenfragen vorab besprechen

Familienperle erläutert das konkrete Vermittlungsmodell und kann erforderliche Nachweise beim vorgesehenen Dienstleister anfordern.

Autor und redaktionell verantwortlich: Andrzej Miac

Stand: 10. August 2026