Leistungsnehmer
Beauftragt Familienperle mit der Vermittlung, wählt die vorgeschlagene Betreuungskraft aus und schließt den Betreuungsvertrag mit dem Partnerunternehmen.
Wer Arbeitgeber ist, wer welchen Vertrag schließt und welche Nachweise wichtig sind
Beauftragt Familienperle mit der Vermittlung, wählt die vorgeschlagene Betreuungskraft aus und schließt den Betreuungsvertrag mit dem Partnerunternehmen.
Vermittelt den Vertrag, koordiniert die Zusammenarbeit und ist während der gesamten Betreuungsdauer der persönliche Ansprechpartner in Deutschland.
Beschäftigt und entsendet die Betreuungskraft, organisiert die erforderlichen Unterlagen und stellt dem Leistungsnehmer die monatliche Rechnung.
Erbringt die gemeinsam vereinbarten Aufgaben im Haushalt als Beschäftigte des Partnerunternehmens.
Die laufende monatliche Pauschale wird vom Partnerunternehmen in Rechnung gestellt. Die einmalige Courtage von Familienperle wird erst fällig, wenn die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen ist und die Betreuung beginnt. Danach entstehen gegenüber Familienperle keine laufenden monatlichen Zahlungsverpflichtungen.
Die A1-Bescheinigung ist keine Arbeitserlaubnis. Sie dokumentiert, welches Sozialversicherungsrecht während der Entsendung gilt. Das Partnerunternehmen beantragt die A1 vor dem Einsatz für die konkrete Betreuungskraft und den vorgesehenen Zeitraum. Da die Ausstellung durch die polnische Sozialversicherung je nach Prüfung mehrere Wochen dauern kann, dient die Antragsbestätigung während der Bearbeitung als Nachweis der rechtzeitigen Beantragung; die ausgestellte A1 ist anschließend der maßgebliche Sozialversicherungsnachweis.
Unterlagen jederzeit abrufbar: Familienperle kann die Antragsbestätigung beziehungsweise die bereits ausgestellte A1 beim Partnerunternehmen anfordern, sobald die Familie diese sehen möchte.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Das Bundesarbeitsgericht hat außerdem klargestellt, dass der Mindestlohn bei entsandten ausländischen Betreuungskräften auch für Bereitschaftsdienst geschuldet sein kann.
Die Löhne der durch die Partnerunternehmen beschäftigten Betreuungskräfte liegen regelmäßig oberhalb des Mindestlohns und richten sich nach Erfahrung und Einsatzbedingungen. Arbeitgeber der Betreuungskraft bleibt das entsendende Partnerunternehmen.
Bei der umgangssprachlich so genannten „24-Stunden-Betreuung“ lebt die Betreuungskraft im Haushalt und unterstützt zu den vereinbarten Zeiten über den Tag. Aufgaben, Pausen, freie Zeiten und mögliche Nachteinsätze werden passend zum tatsächlichen Bedarf geplant.
Als praktische Orientierung werden die Aufgaben häufig auf ungefähr sieben Stunden an sechs Tagen verteilt. Maßgeblich bleiben der vertragliche Wochenumfang von regelmäßig 40 Stunden und die tatsächliche, mit der Familie abgestimmte Tagesplanung.
Vertrags- und Entsendeunterlagen werden den Beteiligten im Rahmen der konkreten Zusammenarbeit übersichtlich bereitgestellt und auf Wunsch gemeinsam besprochen.
Familienperle erläutert das konkrete Vermittlungsmodell und kann erforderliche Nachweise beim vorgesehenen Dienstleister anfordern.